Ende Juli 2023 ist die WiEReG-Novelle veröffentlicht worden, welche bedeutsame Neuerungen und Änderungen i.Z.m. dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz mit sich bringt. Durch die Novelle soll die Wirksamkeit des Registers gestärkt werden und auch Empfehlungen aus der Nationalen Risikoanalyse 2021 umgesetzt werden. Ausgewählte Aspekte werden nachfolgend überblickmäßig dargestellt. Grundrechtswidrigkeit der öffentlichen Einsicht und damit verbundene Konsequenzen ...Mehr erfahren
Als Maßnahme zur Gewährleistung der Aktualität der Daten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) sind auch im Jahr 2021 wieder alle meldepflichtigen Rechtsträger gemäß § 5 Abs 1 WiEReG verpflichtet, eine erneute Meldung an das Register abzugeben (Bestätigungsmeldung). Diese jährlichen Meldungen werden aufgrund der zeitlichen Vorgaben des § 5 Abs 1 WiEReG bei den meisten Rechtsträgern...Mehr erfahren
Als Maßnahme zur Gewährleistung der Aktualität der Daten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) sind seit 2020 alle meldepflichtigen Rechtsträger gemäß § 5 Abs 1 WiEReG verpflichtet, zumindest einmal jährlich eine erneute Meldung an das Register abzugeben (Bestätigungsmeldung). Diese jährlichen Meldungen werden aufgrund der zeitlichen Vorgaben des § 5 Abs 1 WiEReG bei den meisten Rechtsträgern...Mehr erfahren