Mit 30.6.2023 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z. B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum 30.6.2023 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern...Mehr erfahren
Achtung: Für den Vorsteuerabzug ist es wichtig, eine genaue Leistungsbeschreibung und Rechnungsangaben anzugeben. Ansonsten werden die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Zu dieser Erkenntnis kam der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kürzlich bei einem Fall, in dem ein Großhandel mit Gemüseprodukten handelte. Hier erfahren Sie mehr! Konkreter Fall als Auslöser: Handel mit Gemüseprodukten In einer jüngst...Mehr erfahren
Mit 30. Juni 2020 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Alle Details finden Sie hier. Wer? Was? Wie? Die Frist gilt auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum...Mehr erfahren