Bis 7. Dezember 2023 konnten Anträge für den Energiekostenzuschuss II gestellt werden. Unternehmen, die einen Antrag gestellt haben, sollten bereits die (bedingte) Förderzusage erhalten haben. Für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 muss eine gesonderte Abrechnung auf Basis der IST-Kosten über den aws Fördermanager eingereicht werden. Dies sollte bald...Mehr erfahren
Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag. Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen: In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%....Mehr erfahren
Infos zur Voranmeldung Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) befindet sich in Ausarbeitung. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Nachfolgend finden Sie die Vorabinformationen vom Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen,...Mehr erfahren
Jetzt geht’s los! Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss 2 bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso...Mehr erfahren
Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Am 22.12.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen und Betriebe auch im Dezember 2022 gewährt wird. Für das 4. Quartal ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Hinzu kommt in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe. Weiters wird es vom 16. bis 20.01.2023 noch einmal eine...Mehr erfahren
Seit Ende November laufen die ersten Zeitfenster zur Beantragung des Energiekostenzuschusses. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) hat nunmehr eine Anleitung für die Antragstellung und einen ausführlichen Fragenkatalog (FAQ) veröffentlicht. Die Anleitung zur Antragstellung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im AWS-Fördermanager die Antragsmaske korrekt ausfüllen können, und gibt Ihnen zu jedem Schritt erklärende Hinweise....Mehr erfahren
Seit 24.11.2022 ist nun die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt ab 29.11.2022, kann jedoch ausschließlich in den eigens zugeteilten Zeitfenstern erfolgen. Diese Zeitfenster werden an die vorangemeldeten Unternehmen zugesendet. Die Richtlinie in aktueller Fassung sowie alle weiteren Unterlagen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Seite der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abrufbar: Downloads Energiekostenzuschuss AWS...Mehr erfahren
Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden. Zuschuss für energieintensive Unternehmen Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen...Mehr erfahren