Bei Umgründungen und Gruppenbesteuerung besteht kein zeitlicher Unterschied zwischen Ablauf des Verschmelzungsstichtags und dem folgenden Tag. In aller Regel wird der Bilanzstichtag als Tag der Umgründung gewählt. Ursache dafür sind meist praktische Überlegungen, weil der ohnehin verpflichtend aufzustellende Jahresabschluss dann gleichzeitig als Umgründungsbilanz herangezogen werden kann und kein Zwischenabschluss erforderlich ist. In den meisten Fällen...Mehr erfahren