Anfang Juli ist das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 im Nationalrat beschlossen worden. Nachfolgend sollen wesentliche Neuerungen bzw. Änderungen überblicksmäßig dargestellt werden. Für mehr Informationen: https://www.rkp.at/infocenter/klienteninfo/ Anpassung bei der Forschungsprämie: Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung und beträgt seit 1.1.2018 14 %. Durch das AbgÄG 2022 kommt es zu Änderungen hinsichtlich Unternehmerlohn, Antragsfrist und...Mehr erfahren
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind bis zu € 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer). Allerdings sind die folgenden Einschränkungen zu beachten: Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur...Mehr erfahren
Bei der Vielzahl an verschiedenen Förderungen zur Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie stellt sich auch die Frage, wie die einzelnen Förderungen steuerlich zu behandeln sind. Wir haben für Sie in diesem Beitrag eine Übersicht erstellt. Corona-Förderung: Ausgangspunkt Nicht jede Förderung ist für sich automatisch steuerfrei, selbst wenn dadurch die maximale Wirkung für...Mehr erfahren
Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitnehmern ausschließlich aufgrund der Coronakrise zusätzlich gewährt werden („COVID-19-Prämien“), sind im Kalenderjahr 2020 bis zu EUR 3.000 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das BMF hat aufgrund einer Anfrage bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen auch in Form von Gutscheinen bezahlt werden können und dadurch die Steuerfreiheit nicht gefährdet wird. Detail-Informationen zur Prämie Aus der SV-Beitragsfreiheit folgt...Mehr erfahren