Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Diese Umsatzsteuerbefreiung (ohne Vorsteuerabzug) ist nur bei einem Jahresnettoumsatz von bis zu 35.000 € möglich. Seit 1.1.2017 müssen für die Kleinunternehmergrenze bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. aus ärztlicher Tätigkeit oder als Aufsichtsrat) nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgebend für die Kleinunternehmerbefreiung ist, dass das Unternehmen im Inland betrieben wird. Unternehmer, die Gefahr...Mehr erfahren
Stand: 27.03.2020. Weitere Informationen und Kriterien für den kürzlich angekündigten Härtefallfonds der Bundesregierung sind endlich publik. Die Beantragung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr möglich. Erfahren Sie mehr, wer einen Antrag stellen kann und bereiten Sie sich vor! Allgemein Der Härtefallfonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der...Mehr erfahren