Stand: 07.06.2021. Zur Begleichung der COVID-19-bedingten Rückstände gibt es ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell für die Finanzverwaltung und die ÖGK. Achtung: Um die Zahlungserleichterungen zu erhalten, müssen die Ratenzahlungen bis spätestens 30. Juni beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen! Überblick: COVID-19 Ratenzahlungen Mit 1. Juli 2021 werden die Abgabenrückstände beim Finanzamt und die Beitragsrückstände bei...Mehr erfahren