Stand: 08.07.2021. Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände. Für Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage. Lesen Sie mehr! COVID-19 Ratenanzahlungen...Mehr erfahren
Stand: 07.06.2021. Zur Begleichung der COVID-19-bedingten Rückstände gibt es ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell für die Finanzverwaltung und die ÖGK. Achtung: Um die Zahlungserleichterungen zu erhalten, müssen die Ratenzahlungen bis spätestens 30. Juni beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen! Überblick: COVID-19 Ratenzahlungen Mit 1. Juli 2021 werden die Abgabenrückstände beim Finanzamt und die Beitragsrückstände bei...Mehr erfahren
Stand: 09.03.2021. Im Hinblick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation hat der Nationalrat am 24.02.2021 weitere Erleichterungen in Bezug auf Abgabenrückstände beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses gelten nunmehr folgende Rahmenbedingungen für Finanzamt, Österreichische Gesundheitskasse sowie Sozialversicherung der Selbständigen. Zeitstrahl: Stundungen und Ratenzahlung Wir haben alle wichtigen Informationen, die Sie jetzt beachten müssen, in einen Zeitstrahl...Mehr erfahren