Stand: 09.03.2022 Wenn ein Arbeitnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt wird (Absonderung), muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen und kann gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) die Rückvergütung beantragen (§ 32 Epidemiegesetz). Die Bezirksverwaltungsbehörden haben in der Vergangenheit bei der Vergütung des Verdienstentgangs aliquote Sonderzahlungen nur dann erstattet, wenn diese während der Quarantäne des Arbeitnehmers tatsächlich...Mehr erfahren
Für Personen, die in Zusammenhang mit COVID-19 per Absonderungsbescheid unter Quarantäne gestellt werden, sieht das österreichische Epidemiegesetz Entschädigungsansprüche für den dadurch entstandenen Verdienstentgang vor. Das gilt sowohl für Unternehmer selbst als auch deren Mitarbeiter. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form. Ersatz für Mitarbeiter Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Arbeitgeber für diesen...Mehr erfahren
Stand: 12.03.2020. Das Coronavirus ist in aller Munde und sorgt in der Gesellschaft für große Verunsicherungen. Auch Unternehmen sind betroffen. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber und Angestellte? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht gibt es in diesem Beitrag. 1.Arbeitgeberpflichten Ist der Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer verpflichtet?...Mehr erfahren