Seit 1.11.2023 gibt es wesentliche Änderungen im Mutterschutzgesetz (MSchG) und im Väter-Karenz-Gesetz (VKG). Aus praktischer Sicht stechen besonders zwei Maßnahmen hervor: Der gesetzliche Anspruch auf Elternkarenz wird um zwei Monate gekürzt, außer bei Karenzteilung oder bei Alleinerziehenden. Der äußerste Zeitraumen für die Elternteilzeit wird auf das achte Lebensjahr des Kindes ausgedehnt. Verkürzung der Elternkarenz Die...Mehr erfahren
Eine EU-Richtlinie macht Änderungen bei der Elternkarenz, der Elternteilzeit, der Pflegefreistellung und in einigen anderen Bereichen erforderlich (Richtlinie [EU] 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige). Die vor der Sommerpause im Parlament eingebrachte Gesetzesnovelle sollte ursprünglich mit 01.08.2023 – somit rückwirkend – in Kraft treten. Jetzt wurde bekannt, dass sich...Mehr erfahren