Der modernisierte Investitionsfreibetrag (IFB – siehe dazu auch KI 04/23) sieht einen erhöhten IFB i.H.v. 15 % für die Anschaffung bzw. Herstellung von klimafreundlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vor – nämlich dann, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt. Ende Mai 2023 ist schließlich die finale Fassung der Öko-IFB-Verordnung veröffentlicht worden, welche Details zu...Mehr erfahren
Im Rahmen des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 ist der Investitionsfreibetrag (IFB) in modernisierter Version wieder eingeführt worden. Der IFB ist in § 11 EStG geregelt und kann für seit 1.1.2023 angeschaffte oder hergestellte (fertiggestellte) Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Der IFB verfolgt seit jeher das Ziel, Investitionsanreize für gewinnerzielende Unternehmen zu schaffen, indem im...Mehr erfahren