Dienstgeber konnten während der Corona-Pandemie umfangreiche Raten- und Stundungsvereinbarungen in Anspruch nehmen. Beim sogenannten „2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) endet nun am 30. September 2022 die erste Phase.Mehr erfahren
Dienstgeber konnten während der Corona-Pandemie umfangreiche Raten- und Stundungsvereinbarungen in Anspruch nehmen. Beim sogenannten „2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) endet nun am 30. September 2022 die erste Phase.Mehr erfahren
Stand: 08.07.2021. Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände. Für Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage. Lesen Sie mehr! COVID-19 Ratenanzahlungen...Mehr erfahren
Stand: 07.06.2021. Zur Begleichung der COVID-19-bedingten Rückstände gibt es ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell für die Finanzverwaltung und die ÖGK. Achtung: Um die Zahlungserleichterungen zu erhalten, müssen die Ratenzahlungen bis spätestens 30. Juni beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen! Überblick: COVID-19 Ratenzahlungen Mit 1. Juli 2021 werden die Abgabenrückstände beim Finanzamt und die Beitragsrückstände bei...Mehr erfahren
Stand: 09.03.2021. Im Hinblick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation hat der Nationalrat am 24.02.2021 weitere Erleichterungen in Bezug auf Abgabenrückstände beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses gelten nunmehr folgende Rahmenbedingungen für Finanzamt, Österreichische Gesundheitskasse sowie Sozialversicherung der Selbständigen. Zeitstrahl: Stundungen und Ratenzahlung Wir haben alle wichtigen Informationen, die Sie jetzt beachten müssen, in einen Zeitstrahl...Mehr erfahren
Stand: 25.09.2020. Aufgrund der Coronakrise gibt es in diesem Jahr diverse Zahlungserleichterungen für Unternehmen. Dies betrifft auch Abgaben und Beiträge der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und des Finanzamts. Achtung! Behalten Sie den Überblick über wichtige Fristen – gemeinsam mit RKP kein Problem. Erfahren Sie mehr! Überblick: Coronabedingte Fristen Damit Sie alle wichtigen Fristen der Österreichischen Gesundheitskasse...Mehr erfahren
Stand: 10.08.2020. Die Auswirkungen des Coronavirus führen bei vielen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. Der Gesetzgeber, das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Sozialversicherungsträger lassen daher eine weitere Beitragserleichterung der Sozialversicherung zu. Was es bei der Stundung aus Sicht des Steuerrechts und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu beachten gibt, finden Sie hier! Stundung Steuerrecht Es besteht eine generelle...Mehr erfahren
Stand: 18.03.2020. Um auch die drastischen wirtschaftlichen Folgen, welche durch die Bekämpfung von Corona hervorgerufen werden, in den Griff zu bekommen, haben die österreichischen Behörden bereits unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. So soll ein 4 Mrd. € Soforthilfepaket die Erhaltung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen. Weitere Mittel und Wege...Mehr erfahren
Stand: 16.03.2020. Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Hier können Sie die vorübergehenden Erleichterungen für Dienstgeber nachlesen! Maßnahmen der ÖGK zur Sicherung der Liquidität Vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber: Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität...Mehr erfahren