Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab dem 01.01.2025 folgende steuerliche Maßnahmen geplant, die sich auf die Lohn- und Gehaltsverrechnung auswirken: Die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen werden um rund 3,84 % valorisiert, um die kalte Progression teilweise auszugleichen. Die oberste Stufe ist davon ausgenommen. Da der Lohnsteuertarif vom Einkommensteuertarif abgeleitet wird, werden auch die Lohnstufenbeträge in...Mehr erfahren
Arbeitszeitaufzeichnung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Lohnverrechnung. Um die Arbeitszeitaufzeichnung so einfach wie möglich zu gestalten, gibt es bei uns in Zusammenarbeit mit DVH die ideale Lösung. Online, zeit- und ortsunabhängig und auf jedem Endgerät nutzbar. Mit RKP-Time haben Sie eine Software, die Ihnen Unterstützung liefert, Flexibilität bietet...Mehr erfahren
Stand: 09.02.2022 Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19 Im Bereich der ASVG-Beiträge ist es während der Corona-Pandemie immer wieder zu Zahlungserleichterungen gekommen. Davon sind jedoch jene Beiträge ausgenommen, die dem Arbeitgeber vom Bund bzw. vom AMS wegen Kurzarbeit, Freistellung von Risikopatienten oder bei Absonderung nach dem Epidemiegesetz erstattet werden und vom Dienstgeber bis zum 15. des...Mehr erfahren
Stand: 23.12.2021 Im Dezember 2021 wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind bekannt: Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.Die Abgabenfreiheit...Mehr erfahren
Stand: 08.10.2021 Die Bundesregierung hat Anfang Oktober in einer Pressekonferenz die Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022 bekanntgegeben. Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen werden voraussichtlich unterjährig eingeführt werden: Steuertarifsenkung (Teil 1) ab 1. Juli 2022: Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 % auf 30 % (Steuerersparnis bis zu € 54,17 monatlich).Steuertarifsenkung (Teil 2) ab 1....Mehr erfahren