Die Kurzarbeitsbeihilfe hat sich als wichtige Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie bewährt. Mit 1.7. ist es zur Verlängerung der ursprünglich bis Ende Juni gültigen Kurzarbeitsbeihilfe gekommen. Seit Anfang Juli 2022 können jedoch die für die Inanspruchnahme notwendigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr automatisch mit der COVID-19-Situation (d.h. wirtschaftliche Schwierigkeiten i.Z.m. der Bekämpfung von Epidemien) begründet werden....Mehr erfahren
Stand: 09.02.2022 Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19 Im Bereich der ASVG-Beiträge ist es während der Corona-Pandemie immer wieder zu Zahlungserleichterungen gekommen. Davon sind jedoch jene Beiträge ausgenommen, die dem Arbeitgeber vom Bund bzw. vom AMS wegen Kurzarbeit, Freistellung von Risikopatienten oder bei Absonderung nach dem Epidemiegesetz erstattet werden und vom Dienstgeber bis zum 15. des...Mehr erfahren
Stand: 10.01.2022. Auch Anfang 2022 ist die COVID-19-Krise noch nicht ausgestanden und durch „Omikron“ scheint das letzte Wort leider noch nicht gesprochen zu sein. Ende 2021 ist es bei den Wegen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu Neuerungen und Verlängerungen von bekannten Maßnahmen gekommen. Nachfolgend werden wichtige Aspekte im Überblick dargestellt. Ausweitung des...Mehr erfahren
Stand: 26.07.2021. Für Weiterbildungen während der Kurzarbeit steht ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt. Der Fördersatz bei den Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird in der Phase 5 von 60 % auf 75 % aufgestockt. Erfahren Sie mehr! Schulungskostenbeihilfe im Überblick 1.Wer...Mehr erfahren
Der Juli 2021 bringt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Fülle von Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich. Die COVID-19 bedingten Erleichterungen stellen dabei einen Schwerpunkt dar. Hier haben wir für Sie einen Überblick erstellt. Erfahren Sie mehr! Arbeitsrecht: Änderungen im Überblick Angleichung der KündigungsfristenDie geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten wird auf...Mehr erfahren
Stand: 03.08.2020. Die im März vereinbarte Corona Kurzarbeit hat dazu beigetragen, dass viele Arbeitsplätze gesichert werden konnten und damit der Wirtschaftsmotor am Laufen gehalten wird. Die Wirtschaftskammer Österreich hat gemeinsam mit den Sozialpartnern ein attraktives Nachfolgemodell für auch weiterhin stark betroffenen Branchen vereinbart. Lesen Sie hier mehr! Kurzarbeit: Verlängerung ab 1. Oktober Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte des Nachfolgemodells für...Mehr erfahren
Stand: 15.06.2020. Damit das Gesellschaftsleben und die Wirtschaft nach den Corona-Schutzwochen wieder bestens hochfahren, gibt es weitere Lockerungen für Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote. Welche Maßnahmen ab 15. Juni und den Folgetagen/-wochen gelten, erfahren Sie hier im Überblick. Ab 15. Juni Lockerungen für Tourismus- und Freizeitbetriebe Gastronomische Betriebe können ihre Geschäftslokale für Gäste zwischen 06.00 und 01.00 Uhr früh...Mehr erfahren
Stand: 19.03.2020 Im Zuge der aktuellen Coronakrise hat die Bundesregierung ein neues Modell der Kurzarbeit, die sogenannte „Corona-Kurzarbeit“, ins Leben. In den letzten Tagen wurde sie noch laufend nachgebessert. Spätabends am 19. März publiziert das AMS eine finale Regelung. Lesen Sie mehr! Die neuen Richtlinien Hier finden Sie die Bundesrichtlinien der Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) des AMS Österreich....Mehr erfahren
Stand: 18.03.2020. Um auch die drastischen wirtschaftlichen Folgen, welche durch die Bekämpfung von Corona hervorgerufen werden, in den Griff zu bekommen, haben die österreichischen Behörden bereits unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. So soll ein 4 Mrd. € Soforthilfepaket die Erhaltung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen. Weitere Mittel und Wege...Mehr erfahren
Stand: 15.03.2020. Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und in der Folge des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten. Lesen Sie hier mehr, wie Kurzarbeit vereinbart werden kann. Das Verfahren Kontaktaufnahme mit örtlich zuständiger Landesstelle des AMS: Von der Frist, dass...Mehr erfahren