Stand: 27.01.2021. Für die besonders betroffenen Bereiche Gastronomie, Hotellerie und Kultur sowie Publikationen wird der ermäßigte Steuersatz von 5% bis 31.12 2021 verlängert. Wer davon genau profitiert und worauf Sie unbedingt achten müssen, erfahren Sie hier. Für wen gilt der ermäßigte Umsatzsteuer von 5%? 1. Gastronomie Der ermäßigte Steuersatz gilt weiterhin für die Abgabe von...Mehr erfahren