Stand: 27.09.2021 Mit 01. Oktober 2021 kommt es zu einer gesetzlichen Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfristen an die bereits bestehenden Regelungen für Angestellte. Somit ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch bei Arbeitern eine gestaffelte Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zu fünf Monaten zum Quartalsende einzuhalten. Als Kündigungstermin kann der 15. oder der Monatsletzte im Arbeitsvertrag vereinbart werden....Mehr erfahren
Der Juli 2021 bringt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Fülle von Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich. Die COVID-19 bedingten Erleichterungen stellen dabei einen Schwerpunkt dar. Hier haben wir für Sie einen Überblick erstellt. Erfahren Sie mehr! Arbeitsrecht: Änderungen im Überblick Angleichung der KündigungsfristenDie geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten wird auf...Mehr erfahren
Stand: 27.05.2021. Mit heutigem Tag wurde bekannt, was schon seit einiger Zeit „im Busch“ ist: Die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten wird um drei Monate verschoben und daher erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Erfahren Sie mehr! Rechtliche Lage zur Kündigungsfrist Die Kündigungsfristen der Arbeiter sollen für alle Branche...Mehr erfahren