Mit dem Sonderwochengeld-Gesetz wurde das sogenannte Sonderwochengeld als neue Sozialleistung eingeführt. Dieses erhalten Personen bei Beginn eines erneuten Mutterschutzes während einer aufrechten Karenzzeit. Durch das Sonderwochengeld-Gesetz soll die “Wochengeldfalle” beseitigt werden. Bisher gingen Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden und deren Beschäftigungsverbot gemäß MSchG nach Ausschöpfung des Kinderbetreuungsgeldes beginnt, leer aus. Mit der...Mehr erfahren
Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder ihnen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern. Beiträge, die der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet, sind bis zu einem Betrag von € 300,– pro Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Abs 1...Mehr erfahren