Der Entwurf des AbgÄG 2024 sieht bedeutsame Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung vor – Ausgangspunkt ist der Umstand, dass bislang Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat nicht von der Kleinunternehmerbefreiung umfasst waren, woraus ein administrativer Mehraufwand sowie Wettbewerbsnachteile für Kleinunternehmer entstehen konnten. Nunmehr wurde im Zuge der Implementierung der Vorgaben der EU ein „EU-Kleinunternehmer“ geschaffen, damit österreichische...Mehr erfahren
Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Diese Umsatzsteuerbefreiung (ohne Vorsteuerabzug) ist nur bei einem Jahresnettoumsatz von bis zu 35.000 € möglich. Seit 1.1.2017 müssen für die Kleinunternehmergrenze bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. aus ärztlicher Tätigkeit oder als Aufsichtsrat) nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgebend für die Kleinunternehmerbefreiung ist, dass das Unternehmen im Inland betrieben wird. Unternehmer, die Gefahr...Mehr erfahren
Ab 1. Jänner 2020 tritt die im September 2019 beschlossene Steuerreform in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Änderungen für Kleinunternehmer. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr. Kleinunternehmergrenze & Einkommensteuer Neben der Erhöhung der Kleinunternehmergrenze für umsatzsteuerliche Zwecke auf 35.000 € (Nettogrenze) von bisher 30.000 € bringt die Steuerreform 2020 auch eine zusätzliche Pauschalierung in der...Mehr erfahren