Der modernisierte Investitionsfreibetrag (IFB – siehe dazu auch KI 04/23) sieht einen erhöhten IFB i.H.v. 15 % für die Anschaffung bzw. Herstellung von klimafreundlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vor – nämlich dann, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt. Ende Mai 2023 ist schließlich die finale Fassung der Öko-IFB-Verordnung veröffentlicht worden, welche Details zu...Mehr erfahren
Vorgezogene Investitionen bzw. Zeitpunkt der Vorauszahlung / Vereinnahmung bei E-A-Rechnern Für Investitionen, die nach dem 30.6.2022 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2022 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. 800 €) können sofort zur Gänze abgesetzt werden....Mehr erfahren