Seit Mai 2024 steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit in Form des Grünen Tourismuskredits zur Verfügung. Zudem helfen neue Maßnahmen wie die Jungunternehmerförderung der OeHT und ein umfassender Leitfaden zur Betriebsübergabe des BMAW jungen Unternehmen in dieser Branche, sich weiterzuentwickeln. Nachfolgend haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst. Grüner Tourismuskredit Seit Mai 2024...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale 2 für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab heute, 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden. Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf...Mehr erfahren
Seit gestern, 02.04.2024, werden die Zeitfenster für die Abrechnung der 2. Förderungsperiode des Energiekostenzuschuss 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 an alle berechtigten Unternehmen ausgesendet. Fristen und Zeiträume Sie erhalten den tatsächlich für Ihr Unternehmen geltenden Abrechnungszeitraum von der aws per Mail. Der individuelle Zeitraum wird mindestens 7 Kalendertage im Voraus...Mehr erfahren
Die allgemeine Frist für die Einreichung der Abrechnung des Energiekostenzuschuss II für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 beginnt nicht wie geplant mit heute, 15.02.2024, sondern startet erst nach Ostern. Laut aktuellen Informationen der aws wird die Einreichung der Abrechnung voraussichtlich ab Anfang April möglich sein. Die antragstellenden Unternehmen...Mehr erfahren
Bis 7. Dezember 2023 konnten Anträge für den Energiekostenzuschuss II gestellt werden. Unternehmen, die einen Antrag gestellt haben, sollten bereits die (bedingte) Förderzusage erhalten haben. Für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 muss eine gesonderte Abrechnung auf Basis der IST-Kosten über den aws Fördermanager eingereicht werden. Dies sollte bald...Mehr erfahren
Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag. Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen: In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%....Mehr erfahren
Infos zur Voranmeldung Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) befindet sich in Ausarbeitung. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Nachfolgend finden Sie die Vorabinformationen vom Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen,...Mehr erfahren
Jetzt geht’s los! Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss 2 bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden: Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000...Mehr erfahren