Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antrags sind die schlüssige Begründung der gewünschten Herabsetzung...Mehr erfahren
Wie jedes Jahr gilt es wichtige Steuertermine und Fristen zum 30. September 2021 bzw. ab 1. Oktober 2021 zu beachten. Das betrifft unter anderem Herabsetzungsanträge und die Anspruchszinsen. Wobei es hier dieses Jahr eine COVID-19-bedingte Sonderregelung gibt. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt. Herabsetzungsanträge Bis spätestens 30. September 2021 können (wie im Gesetz vorgesehen)...Mehr erfahren
Wie jedes Jahr gilt es wichtige Steuertermine und Fristen zum 30. September 2020 bzw. ab 1. Oktober 2020 zu beachten. Das betrifft unter anderem Herabsetzungsanträge und die Anspruchszinsen. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt. Herabsetzungsanträge Bis spätestens 30. September 2020 können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2020 für Einkommen und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt...Mehr erfahren