Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 wird es den Energiekostenzuschuss 2 geben – das hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 beschlossen. Zudem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022 verlängert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Diesmal gibt es 5 Förderstufen....Mehr erfahren
Am 22.12.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen und Betriebe auch im Dezember 2022 gewährt wird. Für das 4. Quartal ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Hinzu kommt in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe. Weiters wird es vom 16. bis 20.01.2023 noch einmal eine...Mehr erfahren
Seit Ende November laufen die ersten Zeitfenster zur Beantragung des Energiekostenzuschusses. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) hat nunmehr eine Anleitung für die Antragstellung und einen ausführlichen Fragenkatalog (FAQ) veröffentlicht. Die Anleitung zur Antragstellung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im AWS-Fördermanager die Antragsmaske korrekt ausfüllen können, und gibt Ihnen zu jedem Schritt erklärende Hinweise....Mehr erfahren
Seit 24.11.2022 ist nun die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt ab 29.11.2022, kann jedoch ausschließlich in den eigens zugeteilten Zeitfenstern erfolgen. Diese Zeitfenster werden an die vorangemeldeten Unternehmen zugesendet. Die Richtlinie in aktueller Fassung sowie alle weiteren Unterlagen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Seite der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abrufbar: Downloads Energiekostenzuschuss AWS...Mehr erfahren
Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden. Zuschuss für energieintensive Unternehmen Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen...Mehr erfahren
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist ab heute freigeschaltet. Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen, müssen keine Voranmeldung vornehmen. So einfach geht’s 1. Einstieg in den Fördermanager 2. Auswahl der Umsatzgröße und Energieintensität Wenn der Umsatz über EUR 700.000,- liegt, MUSS bei der Energieintensität JA angekreuzt werden, sonst ist keine Voranmeldung möglich....Mehr erfahren
Energieintensiven Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 700.000,- steht ein Energiekostenzuschuss zu, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen. Wie kommen Sie zum Zuschuss? Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss. Achtung: Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im AWS Fördermanager haben....Mehr erfahren
Energieintensive Unternehmen, die im Jahr 2022 einen Energiekostenzuschuss beantragen möchten, sollten bereits jetzt erste Maßnahmen setzen und sich für die Förderung voranmelden. Da die Zuschussmittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge der Voranmeldungen und die der anschließenden Antragstellungen maßgeblich für die Vergabe der Fördergelder. Die Voranmeldung ist (unabhängig von der Umsatzhöhe) im Zeitraum von 07. bis...Mehr erfahren