Die Energiekostenpauschale 2 für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab heute, 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden. Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden: Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000...Mehr erfahren
Geplanter Start ab Mitte Mai 2023 Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. In Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz wird eine Pauschalförderung in der Höhe von € 110,- bis € 2.475,- gewährt. Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG). Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitestgehend...Mehr erfahren