Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs. Bei der Anschaffung von PKWs, welche nicht steuerlich begünstigt sind (Stichwort: „Fiskal LKW“) gilt als steuerliche Anschaffungsobergrenze im Allgemeinen ein...Mehr erfahren
Der Gesetzgeber hat die Nutzung von elektrifizierten Dienstfahrzeugen äußerst attraktiv gestaltet. Dabei gibt es einige Aspekte, die man beachten sollte. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, welche Art von Elektrofahrzeug Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Egal, ob Elektroauto, Elektroroller oder E-Bike: In der Personalverrechnung muss kein Sachbezug...Mehr erfahren
Mit dem zunehmenden Interesse an Elektrofahrzeugen stellt sich für viele potenzielle Käufer die Frage, wie E-Autos steuerlich zu behandeln sind. Steuerliche Begünstigungen In Österreich gibt es einige steuerliche Begünstigungen, die den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern sollen. Schon beim Kauf eines E-Autos ergeben sich insbesondere folgende steuerliche Vorteile: NoVA: Elektroautos sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)...Mehr erfahren
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer und fällt in Österreich an, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert wird oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird. Im Jahr 2021 kommt es für Autofahrer überwiegend zu Verteuerungen. Anbei die Änderungen im Überblick. Änderungen ab 1.1.2021 Sowohl beim Abzug für die Leistung als auch dem CO2-Ausstoß...Mehr erfahren