Stand: 21.07.2020. Bei der Auszahlung von Coronaprämien bitte warten! Diese Tage hätte eigentlich per Gesetzesänderung eine Befreiung von den Lohnnebenkosten fixiert werden sollen. Die Gesetzesnovelle verzögert sich nun allerdings um mehrere Wochen. Erfahren Sie hier mehr. Coronaprämie: Was bisher geschah Bereits Anfang April war gesetzlich verankert worden, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise...Mehr erfahren
Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitnehmern ausschließlich aufgrund der Coronakrise zusätzlich gewährt werden („COVID-19-Prämien“), sind im Kalenderjahr 2020 bis zu EUR 3.000 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das BMF hat aufgrund einer Anfrage bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen auch in Form von Gutscheinen bezahlt werden können und dadurch die Steuerfreiheit nicht gefährdet wird. Detail-Informationen zur Prämie Aus der SV-Beitragsfreiheit folgt...Mehr erfahren