Wie die BUAK umfassend auf ihrer Website informiert, unterliegen zahlreiche Tätigkeitsbereiche der Spenglerbetriebe nun den Regelungen des BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz). Dies zieht spezifische Meldepflichten für betroffene Unternehmen nach sich. Die Einbeziehung von Spenglerbetrieben in das BUAG erfolgt schrittweise in drei Phasen: Information der Betriebe: Mitte bis Ende Juli 2024 hat die BUAK alle Betriebe...Mehr erfahren