Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...Mehr erfahren
Die Incoterms bezeichnen internationale Klauseln, welche insbesondere für die Exportwirtschaft von großer Bedeutung sind. Erstmals 1936 veröffentlicht kommt es regelmäßig zu Anpassungen und Änderungen – so auch im Jahr 2020 (davor zuletzt im Jahr 2010). Erfahren Sie mehr! Wozu gibt es Incoterms? Die Stärke der Incoterms liegt darin, dass sie Handelspartnern aus unterschiedlichen Ländern und...Mehr erfahren
Achtung! Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Ansonsten kann es zu Finanzordnungswidrigkeit kommen. Welche Meldungen das genau sind, erfahren Sie hier. 1.Zahlungen an natürliche Personen Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender,...Mehr erfahren
Stand: 09.07.2020. Nach den bisherigen Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie steht die Zeit des Urlaubs an. In diesem Zusammenhang treten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber viele Verunsicherungen auf. Wir klären diese und geben Ihnen aktuelle Informationen zu Urlaub und Arbeitsrecht. Unsere Zusatzleistung: praktische Verhaltenstipps! Allgemeiner Hinweis Bitte beachten Sie, dass sich Reisewarnungen und Sicherheitsstufen derzeit rasch...Mehr erfahren