Seit 24.11.2022 ist nun die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt ab 29.11.2022, kann jedoch ausschließlich in den eigens zugeteilten Zeitfenstern erfolgen. Diese Zeitfenster werden an die vorangemeldeten Unternehmen zugesendet. Die Richtlinie in aktueller Fassung sowie alle weiteren Unterlagen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Seite der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abrufbar: Downloads Energiekostenzuschuss AWS...Mehr erfahren
Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden. Zuschuss für energieintensive Unternehmen Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen...Mehr erfahren
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist ab heute freigeschaltet. Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen, müssen keine Voranmeldung vornehmen. So einfach geht’s 1. Einstieg in den Fördermanager 2. Auswahl der Umsatzgröße und Energieintensität Wenn der Umsatz über EUR 700.000,- liegt, MUSS bei der Energieintensität JA angekreuzt werden, sonst ist keine Voranmeldung möglich....Mehr erfahren
Energieintensiven Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 700.000,- steht ein Energiekostenzuschuss zu, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen. Wie kommen Sie zum Zuschuss? Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss. Achtung: Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im AWS Fördermanager haben....Mehr erfahren
Energieintensive Unternehmen, die im Jahr 2022 einen Energiekostenzuschuss beantragen möchten, sollten bereits jetzt erste Maßnahmen setzen und sich für die Förderung voranmelden. Da die Zuschussmittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge der Voranmeldungen und die der anschließenden Antragstellungen maßgeblich für die Vergabe der Fördergelder. Die Voranmeldung ist (unabhängig von der Umsatzhöhe) im Zeitraum von 07. bis...Mehr erfahren