Um Unternehmen bei Investitionen zu entlasten und auch die Vermietung und Verpachtung zu erleichtern, gibt es eine bis zu 30% degressive Absetzung für die Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibungen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen ist, handelt es sich um „Dauerrecht“. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte. Die degressive Absetzung: Überblick & Maßnahmen Die degressive Abschreibung...Mehr erfahren