Stand: 23.12.2021
Im Dezember 2021 wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien für 2021 beschlossen.
Folgende Eckpunkte sind bekannt:
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
- Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Corona-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Corona-Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
- Die Corona-Prämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
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Information für Kunden der RKP-Personalverrechnung:
Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit: Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen. Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Corona-Prämie für 2021 zu gewähren, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt. Die Prämie kann auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abgerechnet werden.
Haben Sie Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem RKP-Ansprechpartner / Ihrer RKP-Ansprechpartnerin in der Personalverrechnung auf!