Kleinunternehmer sind Unternehmer, die eine Umsatzgrenze in Höhe von € 30.000,00 netto pro Jahr nicht überschreiten. Diese Unternehmer sind von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit. D.h., sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sind aber auch nicht berechtigt, sich Vorsteuer abzuziehen. Welche Umsätze in die Berechnung der Umsatzgrenze einzurechnen sind, wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016, […]