Für bestimmte Zahlungen wurde ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch eingeführt. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Ausgaben in der Steuererklärung nur mehr auf Grund einer Meldung der zuständigen Organisation, z. Bsp. Kirchenbeitragsstelle, erfolgt und nicht mehr auf Grund eines Eintrages in der Steuererklärung. Solche Zahlungen sind zB. Kirchenbeiträge und Spenden. Wenn Sie […]