Stand: 27.04.2020. Beim Härtefallfonds (Phase 2) blieben bisher bestimmte betriebliche Sondersituationen unberücksichtigt. Die Wirtschaftskammer hat diese an die Regierung rückgemeldet und konnte praxisnahe Änderungen erreichen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen. Welche Verbesserungen gibt es? Erweiterung des Betrachtungszeitraumes: Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst […]