Stand: 11.03.2021. Aufgrund der nach wie vor herrschenden Einschränkungen für viele Betriebe weitet die Bundesregierung auf Drängen der Wirtschaftskammer die Hilfsmaßnahmen ein weiteres Mal aus: Verdoppelung des Ausfallsbonus, Kurzarbeitsbonus für Arbeitgeber und -nehmer sowie eine Gastgärtenförderung. Erfahren Sie mehr!
Die Corona-Unterstützungen im Überblick
Ziel der erweiterten Corona-Maßnahmen sind es, Unternehmern einen Plan für ein schrittweises Wiederhochfahren der Wirtschaft zu geben. Die Aufstockung des Ausfallsbonus, die erweiterte Kurzarbeits-Unterstützung und die Investitionsprämie für Gastgärten sollen dabei helfen.
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen gesammelt:
1.Aufstockung des Ausfallbonus (Märzbonus)
Um den Unternehmen im März noch einmal rasch Liquidität zu geben, wird der Ausfallsbonus für März verdoppelt:
- Statt 15 Prozent Ausfallsbonus können 30 Prozent beantragt werden. Gemeinsam mit den 15 Prozent-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden.
- Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 8 0.000 Euro an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden.
- Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März ab 16. April.
2.Erweiterter Kurzarbeitsbonus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber:
- Gleichzeitig mit der Kurzarbeit fallen bei den Arbeitnehmern Urlaubstage an. Um den Unternehmen diese Kosten abzugelten, erhalten Unternehmen, deren Betriebe seit November durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von 825 Euro netto als Kurzarbeits-Beitrag.
Für Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer, die bisher von einer Trinkgeldpauschale profitiert haben, erhalten einmalig 175 Euro netto.
- Mit dem Kurzarbeitszuschuss und dem Trinkgeldausgleich beträgt der Zuschuss bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmer.
3.Förderung für Gastgärten
Als branchenspezifische Unterstützung erhalten Gastgärten-Betreiber je nach Unternehmensgröße eine Investitionsprämie von
- 10 Prozent (Mittelbetriebe) bzw.
- 20 Prozent (Kleinbetriebe)
mit einer Untergrenze von 5.000 Euro und einem Deckel von 20.000 Euro.
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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (11.03.2021)