Update aws Garantie: Ausweiterung der Überbrückungsfinanzierung

Stand: 14.04.2020. Die aws Überbrückungsgarantie liefert die nötigen Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank. Am Freitag, 10. April, wurde eine Ausweitung beschlossen. Erfahren Sie hier mehr über die besonderen Spezifikationen des Programms „aws Garantie“.

Überblick aws Garantie

aws Garantie
(Quelle: aws, 14.04.2020)

Ausweitung per 10. April

GARANTIEKREDITHÖHE
Variante 1100 %bis zu 500.000 €
Variante 290 %bis zu 27,7 € Mio.
Mindestvoraussetzung

Es darf sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition handeln (weitere Informationen) und es muss sich um ein KMU (Kleines und Mittleres Unternehmen) handeln.

Weitere Neuerung

Auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors können nunmehr unterstützt werden. Für diese Unternehmen gelten aber andere Obergrenzen. So kann die 100%-Garantie für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors den Kreditbetrag von EUR 120.000,- und, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion den Kreditbetrag von EUR 100.000,- nicht übersteigen.

Detailinformationen

Genaue Details und Voraussetzungen zur Garantie finden Sie direkt auf der Seite der aws: https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien-faq/

Weitere aws Garantie

Die Beantragung der 80 %igen aws Überbrückungsgarantie für Kreditbeträge bis zu EUR 1,5 Mio. ist unverändert weiterhin möglich.

Mindestvoraussetzung
  1. Reorganisationsbedarf nach URG lag im letzten Wirtschaftsjahr nicht vor [weitere Informationen]
  2. Gesetzliche Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (=Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) waren per 31.12.2019 nicht gegeben

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein und von der einreichende Bank bei der Antragstellung bestätigt werden.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung erfolgt online über den aws Fördermanager (klicken Sie hier) gemeinsam mit Ihrer Bank.

Quelle: austria wirtschaftsservice (14.04.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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