Stand: 09.07.2020. Am 6. Juli sind die Richtlinien zum Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) in Kraft getreten. Damit werden gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen gefördert. Lesen Sie hier mehr!

Art der Förderung

Zuschuss (also „bares Geld“; Geld fließt direkt zur Organisation)

Zielgruppe
  • Gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel:
    • Denkmalpflege
    • Entwicklungszusammenarbeit
    • Frauen und Gleichstellung
    • Freizeit und Erholung
    • Gedenk- und Erinnerungsarbeit
    • Gesundheit, Pflege und Wohlfahrt
    • Heimat- und Brauchtumspflege
    • Klima-, Umwelt- und Tierschutz
    • Kunst und Kultur
    • Rettungswesen
    • Soziales und Inklusion
    • Sport
    • Weiterbildung, Bildung, Wissenschaft
    • Forschung, Erziehung
    • Sonstiges
  • Freiwillige Feuerwehren
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen & Religionsgemeinschaften
Voraussetzung
  • Sitz und Tätigkeit in Österreich
  • Gründungs- oder Errichtungsdatum am oder vor dem 10.03.2020
  • Durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt
Förderbare Kosten
Quelle: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (09.07.2020)
Höhe der Förderung

Die Zuschusshöhe ist mit € 2,4 Mio. gedeckelt.

  • Ist die Summe aus förderbaren Kosten (z. B. Miete, Strom, frustrierte Aufwendungen aus abgesagten Veranstaltungen) und dem Struktursicherungs-Beitrag iHv. 7 % der Einnahmen aus dem Jahr 2019 höher als 3.000 Euro, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt – und wie folgt berechnet: Einnahmen von 01.01. bis 30.09.2019 minus Einnahmen von 01.01. bis 30.09.2020.
  • Je Organisation bzw. verbundene Organisationen ist die Zuschusshöhe mit 2,4 Millionen Euro begrenzt.
  • Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens 500 Euro betragen.
  • Der Struktursicherungs-Beitrag ist mit 120.000 Euro je Organisation begrenzt.

Ausnahme Neugründungen:

Organisationen, die nach dem 1.1.2019 gegründet wurden, können die Einnahmen für die fehlenden Monate durch Hochrechnung oder Selbsteinschätzung bestimmen.

Auszahlung
  • Bis € 3.000:
    Förderbeträge werden sofort ausbezahlt.
  • Von € 3.000 bis € 6.000:
    Es werden € 3.000 des Förderbetrags sofort ausbezahlt und weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung.
  • Über € 6.000:
    Es werden 50 % sofort ausbezahlt und weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung.
Beispiele des NPO-Unterstützungsfonds

Hier finden Sie Beispiele des Bundesministeriums zum Ablauf und zur Auszahlung des NPO-Unterstützungsfonds.

Antragstellung
  • Der Antrag zum NPO-Unterstützungsfonds kann seit 8. Juli 2020 direkt auf der Homepage www.npo-fonds.at gestellt werden.
  • Die Einreichfrist ist bis zum 31. Dezember 2020.
  • Achtung: Wenn Sie den Antrag vor dem 30. September 2020 einreichen, erhalten Sie einen Teil des Zuschusses direkt danach. Den Restbetrag erhalten Sie nach der Abrechnung.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne und helfen auch bei weiteren Fragen und Unsicherheiten zum Thema Coronavirus & Hilfsmaßnahmen!

Quelle: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (09.07.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge