Stand: 07.04.2020. Eine positive Nachricht für den heimischen Handel: Ab Dienstag, 14. April, dürfen Geschäfte schrittweise wieder öffnen. Hier finden Sie den genauen Fahrplan sowie wichtige Informationen zur damit verbundenen Maskenpflicht.
Schrittweise Öffnung
Der Fahrplan der Regierung zur Öffnung von Geschäften ist wie folgt:
Ab 14. April
- Kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe dürfen wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
- Max. 400 m² Verkaufsfläche
- Nur 1 Kunde pro 20 m²
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
- Auch Bau- und Gartenmärkte können aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
- Hinweis: Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
Ab 1. Mai
- Alle Geschäfte für den Verkauf von Waren können unter strengen Auflagen öffnen.
- Selbiges gilt für Friseure.
Mitte Mai? (noch offen)
- Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
- RKP informiert Sie, sobald es weitere Details der Bundesregierung gibt. Zudem können Sie sich hier informieren: https://www.wko.at/service/schrittweise-oeffnung-geschaefte-ab-14-4.html
Ausweitung der Maskenpflicht
Ab 14. April tritt eine Ausweitung der Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften ein:
- Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
- Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
- Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch der ein Schal verwendet werden. (Sollten Sie noch auf der Suche nach einem passenden Schutz sein, können wir Ihnen die nachhaltig in der Steiermark produzierten Masken der Firma DieTex empfehlen: https://www.dietex.at/produkt/mundschutzmaske/ )
- Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (07.04.2020)
Alle Rechtsauskünfte werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die RKP übernimmt für die Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.