Stand: 28.05.2021. Am Freitag, 28. Mai 2021, wurden alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Investitionsprämie seitens des Bundes geschaffen. Achtung: Es gibt rechtliche Neuerungen. Mit uns erhalten Sie einen Überblick – lesen Sie mehr!


Aktuelle Informationen zur Investitionsprämie

Die Frist zur Beantragung der Investitionsprämie hat mit 28. Februar 2021 geendet. Die Adaption der Richtlinie erfolgte am 28.05.2021. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen:

  • Beginn der Maßnahmen: Die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme wurde um drei Monate verlängert. Sie müssen nunmehr bis spätestens 31. Mai 2021 für jede einzelne zu fördernde Investition eine erste Maßnahme gesetzt haben. Andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf die Förderung dieser Investition.
  • Abschluss der Maßnahme: Auch hier konnte der Zeitraum um jeweils ein Jahr verlängert werden. Sie müssen Ihre Investition spätestens am 28. Februar 2023 in Betrieb genommen und bezahlt haben, bei Investitionen über 20 Mio. Euro spätestens am 28. Februar 2025.
  • Abrechnungsfrist: Die Abrechnungsfrist von 3 Monaten (ab Inbetriebnahme und Bezahlung) ist für alle Vorhaben, die bis 30.09.2021 abgerechnet werden, gefallen. Für Vorhaben, die danach abgerechnet werden, gilt sie wieder.

Weitere Informationen und Neuheiten können Sie direkt auf der Website der aws nachlesen: www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/


Fragen zur Investitionsprämie?

Bei Unklarheiten zu dieser Thematik stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mitarbeiter

StB Mag. Franz Schnur, CTE
Geschäftsführer

Telefon: +43 3332 / 6005 100
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Quelle: aws – austria wirtschaftsservice (28.05.2021)

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