Stand: 07.03.2022
Mit staatlichen Corona-Hilfspaketen konnten bzw. können die heimischen Betriebe in der Krise wirksam unterstützt werden. Damit Sie keine Fallfristen für die Beantragung der COVID-19-Förderungen übersehen, finden Sie nachfolgend eine aktuelle Übersicht:
1. Verlustersatz 1
- Die Beantragung für den Zeitraum vom 15. September 2020 bis 30. Juni 2021 ist bis 31. März 2022 möglich.
2. Verlustersatz 2
- Gilt für den Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021
- Tranche 1 (auf Basis vorläufiger Zahlen): Beantragung war bis 09. Jänner 2022 möglich.
- Tranche 2 (auf Basis finaler Zahlen): Beantragung ist bis 30. Juni 2022 möglich.
3. Verlustersatz 3
- Gilt für den Zeitraum vom 01. Jänner 2022 bis 31. März 2022
- Tranche 1 (auf Basis vorläufiger Zahlen): Beantragung ab 10. Februar 2022 bis 09. April 2022 möglich.
- Tranche 2 (auf Basis finaler Zahlen): Beantragung ab 10. April 2022 bis 30. September 2022 möglich.
4. Fixkostenzuschuss 800.000
- Der Fixkostenzuschuss 800.000 für den Zeitraum vom 15. September 2020 bis 30. Juni 2021 kann ebenfalls nur noch bis 31. März 2022 beantragt werden.
5. Ausfallsbonus
- Ausfallsbonus für November 2021: Beantragung ab 10.12.2021 bis 09.03.2022
- Ausfallsbonus für Dezember 2021: Beantragung ab 10.01.2022 bis 09.04.2022
- Ausfallsbonus für Jänner 2022: Beantragung ab 10.02.2022 bis 09.05.2022
- Ausfallsbonus für Februar 2022: Beantragung ab 10.03.2022 bis 09.06.2022
- Ausfallsbonus für März 2022: Beantragung ab 10.04.2022 bis 09.07.2022
Unsere Service: Beratung & Hilfestellung
Haben Sie den Überblick verloren? Kein Problem. Wir beraten Sie gerne und helfen bei Bedarf auch bei der Antragstellung. Melden Sie sich bei uns.
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Geschäftsführer RKP, Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005 – 0
E-Mail: f.schnur@rkp.at