Frist zur Beantragung des Fixkostenzuschusses „FKZ 800.000“ bis Ende Dezember 2021

Stand: 08.10.2021.

Mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. 


Die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Anträge können spätestens bis  31. Dezember 2021 eingebracht werden.
  • Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent.
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
  • Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei zusammenhängende Blöcke
  • zusätzliche Fixkostenpositionen (z.B. AfA)
  • Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50 Prozent ➔ FKZ 800.000 von 50 Prozent der Fixkosten)
  • Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30 Prozent des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr)
  • Die Auszahlung erfolgt in bis zu 2 Tranchen, die separat beantragt werden müssen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum FKZ 800.000 zum Download:



Quelle: COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

Kontakt

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