Stand: 08.10.2021.
Mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
- Anträge können spätestens bis 31. Dezember 2021 eingebracht werden.
- Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent.
- Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
- Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei zusammenhängende Blöcke
- zusätzliche Fixkostenpositionen (z.B. AfA)
- Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50 Prozent ➔ FKZ 800.000 von 50 Prozent der Fixkosten)
- Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30 Prozent des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr)
- Die Auszahlung erfolgt in bis zu 2 Tranchen, die separat beantragt werden müssen.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum FKZ 800.000 zum Download:
Quelle: COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)