Förderung für Weiterbildung während der Kurzarbeit auf 75 % erhöht

Stand: 26.07.2021. Für Weiterbildungen während der Kurzarbeit steht ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt. Der Fördersatz bei den Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird in der Phase 5 von 60 % auf 75 % aufgestockt. Erfahren Sie mehr!


Schulungskostenbeihilfe im Überblick


1.Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitgeber mit einer genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe. Dabei sind folgende Personen förderbar:

  • Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen
  • Lehrlinge (Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre – WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrer Region.)

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen.

Förderbare Kosten sind

  • Kursgebühren (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen), die von externen Schulungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden,
  • Honorare von externen Trainerinnen und externen Trainern (beispielsweise bei unternehmensintern organisierten Kursen).

3. Wie hoch wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt ab 01.07.2021 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 

Bis 30.06.2021 betrug die Höhe der Förderung 60% der anerkennbaren Kurskosten.


4. Wie erfolgt die Antragsstellung?

Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstalters (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.

Bitte wenden Sie sich an die AMS- Landesgeschäftsstelle, auf die sich die Sozialpartnervereinbarung bezieht. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Seite des AMS – klicken Sie hier.


Fragen zur Förderung oder zur Kurzarbeit?

Wir wissen, dass die vielen Änderungen und unterschiedlichen Phasen der Kurzarbeit zu Verwirrungen führen können. Wie es wieder zu mehr Klarheit kommt? Indem Sie sich einfach bei uns melden, unsere Experten aus dem Bereich Personalverrechnung sind gerne für Sie da.

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge