Stand: 11.03.2021. Damit durch Corona keine Lehrlingslücke entsteht, erhalten Betriebe für jeden Lehrling, der im Zeitraum 16. März bis 31. Oktober 2020 neu eingestellt wurde, einen Bonus von 2.000 €, KMUs einen zusätzlichen Lehrlingsbonus von bis zu 1.000 €. Erfahren Sie mehr!
Generell: Lehrlingsbonus
Mit dem Bonus in Höhe von 2.000 € gefördert wird:
- Jedes betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020.
- Als Lehranfänger gelten alle neu aufgenommenen Lehrlinge im ersten Lehrjahr und alle neu aufgenommenen Lehrlinge mit Anrechnungen aus Schulzeiten oder einer überbetrieblichen Lehrausbildung unabhängig vom Lehrjahr.
Zusatzbonus für Kleinst- und Kleinunternehmer
Kleinst- und Kleinunternehmer erhalten zusätzlich zum oben angeführten Bonus nochmals 1.000 oder 500 € ausbezahlt:
- Für den Zusatzbonus von 1.000 € muss der Antragsteller zum Stichtag 1. Juli 2020 bis zu 9,99 Beschäftigte gehabt haben.
- Für den Zusatzbonus von 500 € muss der Antragsteller zum Stichtag 1. Juli 2020 zwischen 10 und 49,99 Beschäftigte gehabt haben.
Auszahlungsmodus
Es gibt einen Bonus von 2.000 € pro Lehranfänger. Im Förderantrag kann gewählt werden zwischen einem Einmalbetrag von 2.000 € oder zwei Tranchen zu je 1.000 €. Im Anschluss an die komplette Auszahlung der 2.000 € erhalten die entsprechend förderfähigen Kleinst-/Kleinunternehmer nochmals 1.000 oder 500 € ausbezahlt.
Wege der Antragstellung
- ACHTUNG: Der Förderantrag muss bis Ende März gestellt werden.
- Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
- Weitere sichere Antragstellung: E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
- Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
- Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der WKO. Klicken Sie HIER.
Zu den Förderanträgen kommen Sie direkt hier:
- Zum Zusatz-Förderantrag für Kleinst-/Kleinunternehmerbonus, wenn schon ein Antrag zum Lehrlingsbonus (2.000 €) gestellt wurde.
- Zum kompletten Förderantrag, wenn noch kein Antrag zum Lehrlingsbonus von 2.000 € gestellt wurden.
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zur Förderung? Wir sehen uns als Ihr Wegbegleiter. Melden Sie sich bei uns:
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (12.03.2021)
Bildquelle: Lehrlinge DieTex GmbH & Co. KG (RKP Business Consultants GmbH – Lukas Fröhle, 2020)