Stand 17.08.2022
Dienstgeber konnten während der Corona-Pandemie umfangreiche Raten- und Stundungsvereinbarungen in Anspruch nehmen. Beim sogenannten „2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) endet nun am 30. September 2022 die erste Phase.
Grundsätzlich sind daher bis Ende September 2022 die coronabedingten Beitragsrückstände bei der ÖGK zu begleichen (insbesondere für den Beitragszeitraum 02/2020 bis 05/2021).
Bestehen aber Ende September 2022 noch Beitragsrückstände, können diese in einer 2. Phase sukzessive beglichen werden.
Dafür ist es allerdings notwendig, bis spätestens 30. September 2022 einen neuerlichen Ratenantrag bei der ÖGK zu stellen. Ein automatischer Übergang von Phase 1 zu Phase 2 ist nicht möglich! Auch nach der Verabsäumung der Frist, besteht keine Möglichkeit der Inanspruchnahme der Zahlungserleichterungen mehr.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der ÖGK!
Fragen zu diesem Thema?
Sie benötigen Hilfe bei der Antragsstellung oder haben Fragen zu den coronabedingten Beitragsrückständen bei der ÖGK? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
RKP Ansprechpartner
Christian Paar
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