Stand: 17.03.2020. Um den KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen, hat die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket geschnürt. Erfahren Sie mehr.

Maßnahmen der ÖHT zur Sicherung der Liquidität

Die ÖHT bietet Tourismusbetrieben in diesen außerordentlich schwierigen Zeiten eine pragmatische Liquiditätserleichterung: Sie setzt Tilgungsverpflichtungen befristet aus.

Das erklärte Ziel dieser Soforthilfe­maßnahme ist, die Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen aufrecht zu erhalten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können.

Antrag zur Aussetzung der Tilgung

Um die Maßnahme der ÖHT in Anspruch zu nehmen, reicht es, eine E-Mail mit formlosem Antrag zur Aussetzung der Tilgung an hotline@oeht.at zu senden.

Der Antrag kann von betroffenen Betrieben selbst, direkt von der Hausbank oder gerne auch gemeinsam mit uns gestellt werden (senden Sie uns einfach eine E-Mail an office@rkp.at oder rufen Sie unter 03332/6005 an). Voraussetzung in allen Fällen ist die Zustimmung der Hausbank.

Quelle: Österreichische Hotel und Tourismusbank (17.03.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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