Stand: 09.03.2021. Im Hinblick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation hat der Nationalrat am 24.02.2021 weitere Erleichterungen in Bezug auf Abgabenrückstände beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses gelten nunmehr folgende Rahmenbedingungen für Finanzamt, Österreichische Gesundheitskasse sowie Sozialversicherung der Selbständigen.


Zeitstrahl: Stundungen und Ratenzahlung

Wir haben alle wichtigen Informationen, die Sie jetzt beachten müssen, in einen Zeitstrahl gepackt – egal ob Stundungen auf Grund des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 beim Finanzamt (= FA), Ratenzahlungsvereinbarungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (= ÖGK) oder wichtige Corona-Bestimmungen für die Sozialversicherung der Selbständigen (= SVS).


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