Stand: 19.03.2020 Im Zuge der aktuellen Coronakrise hat die Bundesregierung ein neues Modell der Kurzarbeit, die sogenannte „Corona-Kurzarbeit“, ins Leben. In den letzten Tagen wurde sie noch laufend nachgebessert. Spätabends am 19. März publiziert das AMS eine finale Regelung. Lesen Sie mehr!

Die neuen Richtlinien

Hier finden Sie die Bundesrichtlinien der Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) des AMS Österreich.

Das Wichtigste im Überblick

Wir haben die Richtlinien genau unter die Lupe genommen und für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

  • Lehrlinge sind umfasst
  • Leitende Angestellt samt Geschäftsführung sind umfasst, wenn sie ASVG-versichert sind
  • Urlaub und Zeitausgleich muss nicht verbraucht werden, wenn glaubhafte Bemühungen seitens des Arbeitgebers gemacht wurden (Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden)
  • Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe kann rückwirkend ab 1. März 2020 gestellt werden
  • Gültigkeit: 1.3.2020 bis 30.9.2020
  • Dauer: 3 Monate, mit Möglichkeit der Verlängerung
  • Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt (inkl. Zulagen und Zuschläge, aber ohne Überstundenentgelte)
  • Kurzarbeitsbeihilfe in Form Pauschalsatz: dieser umfasst 1/6 Sonderzahlung, SV-Anteil Dienstgeber sowie Lohnnebenkosten DB und DZ
  • Eine Kommunalsteuer hat der Arbeitgeber für die Kurzarbeitunterstützung nicht zu entrichten
  • Sonn- und Feiertagen sind nicht enthalten, wenn an diesen Tagen üblicherweise nicht gearbeitet wird; wird an Sonn- und Feiertagen gearbeitet kann dies in die Beihilfe einbezogen werden
  • Einreichung bis 28. des Folgemonats beim AMS (Achtung auf Liquidität – Zahlungszeitpunkt des AMS noch ungewiss)
  • Ausfallzeit = Freizeit (Dienstnehmer kann frei über seine Zeit entscheiden – was/wo/wie; Ausnahme: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, z.B. Qualifizierungsmaßnahme oder Rückkehr zum Arbeitsplatz innerhalb einer bestimmten Zeit)

Gesetz: BGS/AMF/0702/9990/2020 (Damit außer Kraft: BGS/AMF/0722/9970/2018, AMF 16-2018)

Antragsstellung – Unser Service

Brauchen Sie Hilfe bei der Antragsstellung zur Kurzarbeit? Gibt es Unklarheiten? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Die aktuellsten Unterlagen zur Kurzarbeitshilfe (z.B. Begehren, Pauschalsatztabellen) finden Sie auf der Homepage des AMS: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

Quelle: AMS Österreich (20.03.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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