Corona-Härtefallfonds: Beantragung ab 27. März möglich!

Stand: 27.03.2020. Weitere Informationen und Kriterien für den kürzlich angekündigten Härtefallfonds der Bundesregierung sind endlich publik. Die Beantragung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr möglich. Erfahren Sie mehr, wer einen Antrag stellen kann und bereiten Sie sich vor!

Allgemein

Der Härtefallfonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Abwicklung erfolgt durch die Wirtschaftskammer im Auftrag des Bundes.

Hier geht es zum Antrag.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: 
  • Ein-Personen-Unternehmer 
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen 
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind 
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten 
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer 
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Voraussetzungen:

Die rechtliche Basis für die Förderung aus dem Härtefallfonds ist die entsprechende Richtlinie. In dieser ist festgelegt, welche Voraussetzungen man nachweislich erfüllen muss, um eine Förderung zu bekommen. Grundsätzlich sind das Selbständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Das bedeutet:  

  • Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken 
    oder 
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen 
    oder 
  • haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres. 

Nähere Details zur Voraussetzung finden Sie direkt auf der Seite der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html oder https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html.

Informationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen: 

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Über den Zeitpunkt der Antragstellung für diese beiden Gruppen wird es gesonderte Informationen geben.

Wann kann man einen Antrag stellen?

Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:

  • Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen. 
  • Ihre persönliche Steuernummer
  • Ihre KUR ODER GLN:
    Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at 
    Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. 
  • Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit.

Wie erfolgt die Abwicklung?

  • Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden. 
  • Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”. 
  • Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.  
  • In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch. 

Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Unser Service

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und helfen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten gerne weiter – auch nach 17:00 Uhr! Melden Sie sich telefonisch unter 03332/6005 oder per E-Mail an office@rkp.at.

Quelle: WKO (27.03.2020, 07:00 Uhr)

Kontakt

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Schildbach 111
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Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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