Stand: 18.01.2021. Das Beihilfekarussell dreht sich wieder. Die Verlängerung des 3. Corona-Lockdowns bringt auch eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Betriebe mit: den Ausfallbonus. Die Bundesregierung möchte damit einen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe betroffener Betriebe leisten.
Überblick: Der Ausfallbonus
Das Bundesministerium für Finanzen hat am Sonntag, 17. Jänner 2021, in einer Pressemeldung eine weitere finanzielle Hilfestellung für Unternehmen bekannt gegeben, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der lockdown-bedingten Einschränkungen entgegenzutreten: den Ausfallbonus.
Der neue Ausfallbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung.
Eckpunkte zum Ausfallbonus
Aktuell findet sich der Ausfallbonus in Ausarbeitung. RKP hält Sie natürlich auf dem Laufenden. Die wichtigsten Eckpunkte möchten wir Ihnen dennoch nicht vorenthalten:
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