Für Personen, die in Zusammenhang mit COVID-19 per Absonderungsbescheid unter Quarantäne gestellt werden, sieht das österreichische Epidemiegesetz Entschädigungsansprüche für den dadurch entstandenen Verdienstentgang vor. Das gilt sowohl für Unternehmer selbst als auch deren Mitarbeiter. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form.
Ersatz für Mitarbeiter
Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Arbeitgeber für diesen Zeitraum gesetzlich die Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Mit der Auszahlung entsteht für den Arbeitgeber der Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung bezahlten Entgelts.
Ersatz für Unternehmer
Etwas komplexer ist die Lage, wenn der Unternehmer selbst unter Quarantäne gestellt wird: Hier gibt es ein vorgegebenes Berechnungsmodell, um den Verdienstentgang dieses Zeitraums zu belegen. Die Richtigkeit der anhand dieses Modells vorgenommenen Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.
Achtung: Fristen
Der Antrag auf Entschädigung des Verdienstentgangs ist bei der zuständigen Behörde (meist die örtliche Bezirkshauptmannschaft) binnen drei Monaten ab Beendigung der Quarantäne zu stellen.
Unser Service
Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!
Ihr RKP Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Johannes Burgstaller
Telefon: +43 3332 / 6005 724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at