Stand: 26.05.2020. Am 13. Mai wurden die neuen Corona-Hilfsfonds Richtlinien für Fixkostenzuschüsse in Form einer Verordnung durch das BMF veröffentlicht. Am 21.05.2020 wurden weitere Verbesserungen bekannt. Überblick verloren? Kein Problem. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen in kompakter Form.
Das Wichtigste zum Fixkostenzuschuss
Was gibt es Neues zum Fixkostenzuschuss? Wie hoch ist der Zuschuss? Was bringt er Unternehmen wirklich? Diese und mehrere Antworten erhalten Sie in unserem Überblick:
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Die Wirtschaftskammer konnte am 21. Mai wesentliche Verbesserungen für Unternehmer erreichen, die jetzt rasch Hilfe bei der Deckung ihrer laufenden Fixkosten brauchen. Darunter fallen insbesondere:
- Auszahlung eines Vorschusses (erste Tranche) von bis zu 50 %
- Fixkostenzuschuss wird ab einer Höhe von 500 EUR gewährt
- Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht mehr angerechnet.
- Geltendmachung von angemessene Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Bilanzbuchhalterkosten bis 500 EUR bei Anträgen mit einer Zuschusshöhe unter 12.000 EUR
- Unternehmen, die am 31.12.2019 „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilfenrecht waren, können einen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR nach De-minimis-Beihilfenregelung beantragen, sofern kein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind
- Der in der 1. Antragstellung angeführte Betrachtungszeitraum kann nachträglich (2. und 3. Tranche) nicht mehr geändert werden
Unser Angebot
Haben Sie Fragen zum Hilfsfonds oder sonstigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da!
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (26.05.2020)